Impfungen

Schutzimpfungen sind ein maßgeblicher Faktor zur Vermeidung schwerer Krankheiten und damit zur Gesundheitserhaltung. Daher sind sie auch größtenteils Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung, d. h. die Kosten für die meisten Impfungen werden übernommen. Wir unterscheiden zwischen Regelimpfungen, Auffrischimpfungen und Indikationsimpfungen:

Die Regelimpfungen fallen bereits für Säuglinge sowie für Kinder und Jugendliche an; sie schützen z. B. vor Hepatitis B, Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln und einigen Krankheiten mehr. Besonders wichtig ist hier auch die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs bei jungen Frauen bis 17 Jahren.

Auffrischimpfungen werden für Erwachsene oder bei fehlender Grundimpfung empfohlen; hierbei geht es z. B. um Diphtherie (alle 10 Jahre empfohlen) und Tetanus, Kinderlähmung und Keuchhusten.

Bei Indikationsimpfungen geht es um bestimmte Alters- oder Risikogruppen; beispielhafte Krankheiten, gegen die ein Impfschutz möglich ist, sind z. B. Influenza, Pneumokokken-Infektion, Hepatitis A und B, Tollwut, Meningokokken-Infektion, Poliomyelitis (Kinderlähmung), Varizellen, Röteln, Pertussis (Keuchhusten) und viele mehr.

Wir beraten Sie gerne darüber, welche Impfungen bei Ihnen vorgenommen werden sollten und informieren Sie über die Kostenübernahme der Krankenkassen. In einigen Fällen greift diese sogar bei Reiseimpfungen - es lohnt sich daher, uns anzusprechen.